Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Lightify Tours
Stand: 18.03.2026 1. Geltungsbereich und Vertragsschluss Diese AGB gelten für alle Stadtführungen und Veranstaltungen, die von Lightify Tours, vertreten durch Susanne Händler, angeboten werden. Mit der schriftlichen Anmeldung (per E-Mail oder Kontaktformular) bietet der Teilnehmer den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Die Anmeldung gilt für alle genannten Teilnehmer; der Anmeldende haftet für deren Verpflichtungen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung von Lightify Tours zustande. Abweichungen der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung gelten als neues Angebot und müssen innerhalb von 3 Tagen akzeptiert werden. 2. Preise und Zahlung Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste bzw. der Buchungsbestätigung. Nach Erhalt der Bestätigung ist der Preis sofort fällig. Die Bezahlung erfolgt in der Regel bar vor Ort vor Beginn der Führung. Eine Zahlung per Rechnung im Voraus ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Anspruch auf Durchführung der Führung besteht nur, wenn der gesamte Führungspreis vollständig bezahlt wurde. Die maximale Gruppengröße beträgt 25 Personen. Preisregelungen: Erscheinen mehr Gäste als angemeldet, wird der Preis nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl berechnet. Erscheinen weniger Teilnehmer als gebucht, wird der Preis nicht reduziert. 2a. Eintrittspreise Eintrittsgelder für Museen, Sehenswürdigkeiten oder sonstige besuchte Orte sind nicht im Führungspreis enthalten und von den Teilnehmern vor Ort selbst zu entrichten. Nur wenn dies ausdrücklich im Vorfeld vereinbart wurde, kann die Gästeführerin Eintrittskosten verauslagen. In diesem Fall werden die Kosten ohne Aufschlag zum Selbstkostenpreis an den Kunden weiterberechnet. 3. Rücktritt, Umbuchung und Stornierung Ein Rücktritt ist kostenlos bis 7 Tage vor Beginn der Führung möglich. Danach wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des vereinbarten Preises fällig, auch bei Nichterscheinen. Sonderregelung für individuell gestaltete Halb- und Ganztagesprogramme: Bereits geleistete Anzahlungen für Beratung und Konzept sind bei Stornierung nicht erstattungsfähig. Umbuchungen (z. B. Termin, Uhrzeit, Dauer, Route oder Treffpunkt) werden nach Möglichkeit vorgenommen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Für erfolgreiche Umbuchungen wird eine Verwaltungsgebühr von 20 € erhoben. 3a. Absage durch die Gästeführerin aus gesundheitlichen Gründen Kann die Gästeführerin eine Führung aus gesundheitlichen Gründen nicht durchführen, bemüht sie sich um einen Ersatzführer oder einen Ersatztermin. Ist dies nicht möglich, wird ein bereits gezahltes Führungshonorar vollständig erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht. 4. Verspätung und Wegerisiko Die Teilnehmer sind verpflichtet, pünktlich am vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen. Der Kunde ist verpflichtet, die Gästeführerin unverzüglich über eine Verspätung zu informieren. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Gästeführerin berechtigt, nach einer Wartezeit von 30 Minuten den Treffpunkt zu verlassen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Durchführung der Führung, der volle Preis bleibt jedoch fällig. Das Wegerisiko (z. B. Verkehr, Stau, Ausfall von Bus oder Bahn) liegt beim Kunden und berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Minderung des Preises. Verspätungen führen weder zu einer Preisreduzierung noch zu einer Verlängerung der Führungszeit. 5. Höhere Gewalt Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, die die Durchführung der Führung unmittelbar unmöglich oder unzumutbar machen, insbesondere: Naturkatastrophen Extremwetter behördliche Anordnungen oder gesetzliche Verbote In diesen Fällen wird die Führung abgesagt. Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet. 6. Verhalten während der Führung Den Anweisungen der Gästeführerin ist Folge zu leisten. Teilnehmer, die durch ihr Verhalten die Durchführung der Führung stören oder gefährden (z. B. durch Alkohol- oder Drogeneinfluss), können von der Führung ausgeschlossen werden. Eine Erstattung erfolgt in diesem Fall nicht. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Aufsichtsperson teilnehmen. Die Gästeführerin übernimmt keine Aufsichtspflicht, sondern ist ausschließlich für die Durchführung der Führung verantwortlich. Die jeweils geltenden Hausordnungen und Vorschriften der besuchten Orte sind einzuhalten (z. B. Kleiderordnung, Fotografierverbote, Zutrittsregeln). 6a. Änderungen der Führungsroute und Attraktionen DIe Gästeführerin übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle angekündigten Sehenswürdigkeiten oder Attraktionen tatsächlich besichtigt oder betreten werden können. Einschränkungen können sich insbesondere durch Öffnungszeiten, Zugangsbeschränkungen, Veranstaltungen, Witterung oder sonstige äußere Umstände ergeben. Ist eine Besichtigung nicht möglich, wird die Führung situationsgerecht angepasst und eine gleichwertige Alternative angeboten. Die Gästeführerin ist berechtigt, die Route, Reihenfolge oder Inhalte der Führung anzupassen, sofern der Gesamtcharakter der Führung erhalten bleibt. 7. Bild-, Tonaufnahmen und geistiges Eigentum Das Fotografieren anderer Personen ist nur mit deren Einwilligung zulässig. Tonaufnahmen, Videoaufnahmen oder Mitschriften der Führung sind nicht gestattet. Die Inhalte der Führung sind geistiges Eigentum von Lightify Tours und dürfen nicht ohne Zustimmung verwendet oder vervielfältigt werden. 8. Haftung und Versicherung Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Teilnehmer haften für von ihnen verursachte Schäden und stellen Lightify Tours von Ansprüchen Dritter frei. Die Gästeführerin verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung (über den Bundesverband der Deutschen Gästeführer) mit einer Deckungssumme von bis zu 10 Mio. € für Personen- und Sachschäden. Die Haftung von Lightify Tours für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. 9. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 10. Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Augsburg, Deutschland.

Versicherung als Gästeführer [Angabe nach § 2 DL‒InfoV]
Berufshaftpflichtversicherung (weltweit)
Deckungssumme von EUR 10.000.000 für Personen und Sachschäden
Vermögensschadenversicherung

Beide Versicherungen hat der Bundesverband der Gästfeführer in Deutschland e.V. (BVGD) bei der Generali Versicherung AG, München abgeschlossen.
Ihr Partner für professionelle Stadtführungen in Augsburg.
Kontakt: info@lightify-tours.de
Rechtliches
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